Die Bundeswehr und die Drohnenabwehr: Reaktion auf Bedrohungen im deutschen Luftraum

Die wachsende Bedrohung durch unbemannte Flugobjekte (UAS)

Die rapide Entwicklung von Drohnentechnologien hat die Sicherheitslandschaft weltweit verändert. Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS – Unmanned Aircraft Systems), ob zivil oder militärisch, stellen eine ernstzunehmende Gefahr dar – von der Spionage über die Störung kritischer Infrastruktur (z.B. Flughäfen oder Kraftwerke) bis hin zu potenziellen Angriffen. Für die **Bundeswehr** bedeutet dies die Notwendigkeit, schnell effektive und rechtlich abgesicherte Abwehrmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

Die Reaktion auf UAS-Bedrohungen in Deutschland ist komplex, da die Zuständigkeiten klar getrennt sind. Im Normalfall ist die **Polizei** (Bundes- und Landespolizeien) für die zivile Luftraumüberwachung und die Abwehr von UAS zuständig. Die Bundeswehr wird primär in zwei Fällen involviert:

  • Schutz militärischer Liegenschaften: Die Bundeswehr ist selbstverständlich für die Abwehr von Drohnen über ihren eigenen Kasernen, Stützpunkten und Übungsplätzen zuständig.
  • Amtshilfe: Bei Bedrohungen von kritischer ziviler Infrastruktur oder bei einer massiven Bedrohungslage kann die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe die zivilen Behörden unterstützen, insbesondere mit spezialisierten Aufklärungs- und Abwehrsystemen.

Fähigkeiten und Strategien der Drohnenabwehr (C-UAS)

Die Bundeswehr investiert massiv in sogenannte **Counter-UAS (C-UAS)**-Systeme, um ein gestuftes Abwehrkonzept zu gewährleisten. Dieses Konzept basiert auf dem Prinzip von "Erkennen, Identifizieren, Lokalisieren, Wirken" (Detect, Identify, Locate, Neutralize).

Technologische Lösungen:

  1. Aufklärung und Sensorik:
    • Radarsysteme: Spezielle, mobile Radarsysteme sind in der Lage, auch kleine und langsame Drohnen zuverlässig zu orten.
    • Optronische Sensoren: Hochauflösende Kameras und Wärmebildgeräte (IR) dienen der visuellen Identifizierung und Verfolgung.
  2. Wirkungsmittel (Neutralisierung):
    • Jammer/Störsender: Dies ist die primäre, nicht-kinetische Abwehrmaßnahme. Sie unterbricht das Funk- oder GPS-Signal der Drohne, wodurch sie zur Notlandung gezwungen wird oder zum Startpunkt zurückkehrt.
    • Kinestische Abwehr (in Ausnahmefällen): Für größere oder bewaffnete Drohnen können spezialisierte Flugabwehrsysteme, wie etwa das bodengestützte System **IRIS-T SLM** oder auch Maschinenkanonen, eingesetzt werden. Der Einsatz kinetischer Mittel ist jedoch über dicht besiedelten Gebieten streng reguliert.
    • Netz- oder Abfangdrohnen: Die Erprobung von Drohnen, die feindliche UAS mit Netzen einfangen oder durch Kollision neutralisieren, ist ebenfalls Bestandteil der modernen C-UAS-Strategie.

Interoperabilität und Zukunft der Drohnenabwehr

Die Bundeswehr arbeitet eng mit den anderen NATO-Partnern zusammen, um die **Interoperabilität** der C-UAS-Systeme zu gewährleisten. Die Herausforderung besteht darin, eine integrierte Lösung zu schaffen, die sowohl gegen Low-Tech-Drohnen (handelsübliche Quadrocopter) als auch gegen hochentwickelte, militärische UAS wirksam ist. Die künftige Strategie setzt auf:

  • Vernetzung: Schaffung eines bundesweiten, vernetzten Lagebildes, das alle relevanten Stellen (Polizei, Bundeswehr, Flugsicherung) in Echtzeit über erkannte UAS-Bedrohungen informiert.
  • Künstliche Intelligenz (KI): Einsatz von KI zur automatisierten Klassifizierung und Priorisierung von Bedrohungen, um die Reaktionszeit zu verkürzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bundeswehr ihre Fähigkeiten zur Drohnenabwehr stetig ausbaut. Die Reaktion auf UAS-Bedrohungen ist jedoch ein hochdynamisches Feld, das eine ständige Anpassung der Technologie, der Taktiken und der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert, um die Sicherheit im deutschen Luftraum zu gewährleisten.